Befugnisse zu DNA-Tests sind ausreichend
Mit Unverständnis reagiert der Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein, Dr. Thilo Weichert, auf die aktuellen Forderungen vieler Politiker, DNA-Tests zur Strafverfolgung auszuweiten, nachdem der Mörder von Rudolph Moshammer mit Hilfe eines solchen Tests überführt wurde:
“Der Umstand, dass der DNA-Test hier möglich und erfolgreich war zeigt, dass eine Gesetzesänderung nicht nötig ist, um solche Verbrechen aufzuklären. Auch wenn immer wieder das Gegenteil behauptet wird: Derartige genetische Test sind mit einfachen Fingerabdrcken nicht zu vergleichen. Die Analyse selbst der nichtcodierenden Teile des Genoms ermöglicht Rückschlüsse auf Ethnie, Verwandtschaftsverhältnisse, Geschlecht und bestimmte genetische Dispositionen.
Mit einer Ausweitung der DNA-Datei beim Bundeskriminalamt in den Bagatelltatenbereich hinein wäre kein Gewinn für die Aufklärung schwerer Straftaten verbunden. Masse bedeutet noch lange nicht Klasse. Mehr DNA-Proben haben vielmehr auch zur Folge, dass die Gefahr von Falschverdächtigungen steigt. In einem Rechtsstaat darf nicht mit Kanonen auf Spatzen geschossen werden. Es ist alles andere als rücksichtsvoll, angesichts brutaler Verbrechen nichts anderes als die Ausweitung polizeilicher Befugnisse zu betreiben.”
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