Bundesdatenschutzgesetze

Im Bundesdatenschutzgesetz sind die für Deutschland geltenden Datenschutzregeln in 6 Abschnitten zusammengefaßt. Hierunter fallen:

  • Abschnitt 1: Allgemeine und gemeinsame Bestimmungen
  • Abschnitt 2: Datenverarbeitung der öffentlichen Stellen
  • Abschnitt 3: Datenverarbeitung nicht-öffentlicher Stellen und öffentlich-rechtlicher Wettbewerbsunternehmen
  • Abschnitt 4: Sondervorschriften
  • Abschnitt 5: Schlussvorschriften
  • Abschnitt 6: Übergangsvorschriften

Die vollständige Fassung mit dem Bekanntmachungsstand der Neufassung vom 14. Januar 2003 in HTML-Form können Sie sich unter Datenschutz Berlin anschauen.