ULD erstellt Gutachten zu Kredit-Scoring

17.06.2005 Das ULD Schleswig-Holstein wurde vom Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft beauftragt ein Gutachten über Kredit-Scoring zu erstellen.

Hinter dem Begriff "Kredit-Scoring" verbirgt sich eine Bonitätsbewertung von Verbraucherinnen und Verbrauchern, welche bei einer Bank einen Kreditantrag gestellt haben. Bei dieser Bewertung wird für die Kunden durch ihre erteilten Selbstauskünfte und sonstige erhältliche Informationen in bezug auf ihre Zahlungsfähigkeit ein Score-Wert errechnet. Diese Berechnung erfolgt auf Grund von wissenschaftlich-statistischen sowie intuitiven Methoden welche die vertraglichen Risiken berücksichtigen. Dieser Score-Wert wird bei der Kreditvergabe als Entscheidungskriterium zu Rate gezogen. Folglich ist ein sehr guter Score-Wert ein Garant für einen Kredit mit guten Konditionen, wo hingegen ein schlechter Score-Werte zur Kreditablehnung oder zu einem Kredit mit erhöhten Zinssätzen führen kann.

Da sich dieses Verfahren bewährt hat wird das Scoring auch in vielen anderen Bereichen eingesetzt, zum Beispiel bei der Schufa, bei Versicherungen und im Immobilienmarkt. Eine positive Auswirkung dieses Scorings ist, dass die Überschuldung von Verbrauchern gebremst wird.


Allerdings sollten bei allem Enthusiasmus auch die negativen Auswirkungen auf die betroffenen Kunden nicht außer Acht gelassen werden. Durch die Bewertung von falschen oder unbedeutenden Informationen besteht das Risiko der Diskriminierung bis hin zur berufl. Existenzvernichtung. In Anbetracht dieser doch beträchtlichen Konsequenzen wurde das ULD mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, in dem die Möglichkeiten und die Risiken des Scorings erforscht werden sollen. Ein erklärtes Ziel dieser Untersuchung ist es, die Interessen der Kunden und des entsprechenden Gewerbes in Einklang zu bringen. Laut Dr. Thilo Weichert, Leiter des ULD, ist dies die Voraussetzung für Kundenvertrauen und wirtschaftlichen Erfolg.