Bundesrat soll Informationsfreiheitsgesetz beschließen
06.07.2005 Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein fordert die Beschließung des Informationsfreiheitsgesetz
Am Freitag, dem 8 Juli werden im Bundesrat eine Fülle von Entscheidungen über informationsrechtliche Pläne gefällt. Neben der Ausweitung der Kompetenzen von Sicherheitsbehörden, welche schon mit der CDU abgesprochen sind, steht die Ablehnung des Bundes-Informationsfreiheitsgesetzes bevor. Kompromisse bei der Einschränkung des Datenschutzes sind parteiübergreifend möglich, wo hingegen solche Kompromisse bei der Ausweitung der Bürgerrechte und bei der Verbesserung der Verwaltungstransparenz gar nicht erst in Betracht gezogen wurden.
Dr. Thilo Weichert, Leiter des ULD, hält die Ländervertreter der zweiten Kammer an, dieses Gesetzt nicht zu blockieren. Laut Dr. T. Weichert ist der vorgelegte Entwurf des Informationsfreiheitsgesetzes im Vergleich zu den bestehenden Gesetzen in Berlin, Brandenburg, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen auf Bundesebene nicht sehr befriedigend, da der Ausnahmenkatalog zur Transparenzverweigerung unnötig durch die Befürworter der Verwaltung ausgeweitet wurde. Durch die Ablehnung dieses Entwurfs würde Deutschland in bezug auf Verwaltungstransparenz um weitere Jahre zurückgeworfen. In anderen europ. Ländern und in vielen Schwellenländern besteht die Informationsfreiheit schon seit Jahren, in Schweden ist sie sogar schon seit mehr als dreihundert Jahren gesetzlich verankert. Dies ist auch für Deutschland notwendig, denn die Bürgerinnen und Bürger haben diese verdient.