Entscheidung über Informationsfreiheitsgesetz

08.07.2005 Karsten Neumann, Landesbeauftragter für den Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern, äußert sich zur heute angesetzte Entscheidung über das Informationsfreiheitsgesetz

Karsten Neumann, LfD Mecklenburg-Vorpommern, äußerte heute in Schwerin den Wunsch nach Akteneinsicht für jeden Bürger - auch in Mecklenburg-Vorpommern denn dies wäre ein wichtiger und tatsächlicher Schritt zur Stärkung der Bürgerrechte. Die Bürger hätten mit dem In-Kraft-Treten des Informationsfreiheitsgesetzes ein Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen ohne ein begründetes rechtl. Interesse nachweisen zu müssen. Infolge dessen würde das Amtsgeheimnis dort außer Kraft gesetzt, wo es nicht dem Schutz von personenbezogenen Daten, Berufs- oder Geschäftsgeheimnissen sowie Geheimhaltungspflichten dient.


"Gerade vor dem Hintergrund der Einführung von E-Government-Lösungen auch in Mecklenburg-Vorpommern ist der Schritt überfällig, durch die Gewährung eines freien Zugangs zu amtlichen Informationen die neu zu schaffenden technischen Möglichkeiten für mehr Demokratie und gegen ein Auswuchern der Bürokratie zu nutzen", so Neumann zu den Chancen für die Verwaltungsmodernisierung durch ein Informationsfreiheitsgesetz auf Landesebene.


Die Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses hat über dieses Vorhaben im Rahmen einer Konferenz des LfD am 1. Juni 2005 berichtet und der Berliner Informationsfreiheitsbeauftragte hat über seine Erfahrungen informiert. Nach dessen Erfahrungen konnten die Befürchtungen nicht bestätigt werden, dass die Verwaltung durch zu viele Anfragen der Bürger lahmgelegt werden könnte. Deutlich wurde, dass ein mehr an Transparenz zum einen die demokratische Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger fördert, und zum anderen die Verwaltungen hinsichtlich ihrer Informationspolitik gefordert werden, was somit ihre Akzeptanz und Effektivität stärkt.