Keine Vorratsdatenspeicherung von Daten
12.09.2005 Der BfD und Vorsitzende der Artikel 29-Gruppe der EU-Datenschutzbeauftragten Peter Schaar äußert sich zur erw. Datenspeicherung von Telekommunikations- und Internetdiensten.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und Vorsitzende der Artikel 29-Gruppe der EU-Datenschutzbeauftragten Peter Schaar nimmt die Gelegenheit wahr, anlässlich der Beratungen der Innen- und Justizminister der EU in Newcastle vor einer weiteren Ausdehnung der Speicherung von Verkehrsdaten bei Telefon und Internet zu warnen.
Eine solche Erweiterung der Speicherungsbefugnis würde zur Folge haben, dass Millionen von Datensätzen völlig unschuldiger und nicht verdächtiger Nutzer von Telekommunikationsdiensten pro Forma überwacht würden. Dies bedeutet, dass die vom Fernmeldegeheimnis des Grundgesetzes geschützten Daten ohne einen Verdacht für mögliche zukünftige Strafverfolgungen gespeichert werden.
Auch in unserer heutigen Zeit, in der Terrorismus ein ständiger Begleiter ist, muss die Verhältnismäßigkeit der eingesetzten Mittel gewahrt bleiben. Schaar bezieht sich hierbei auf eine Aussage von EU-Justizkommissar Franco Frattini, welcher versprach dass die Privatsphäre unschuldiger geachtet werde. Insofern dürften nur gezielt Daten in Zusammenhang mit Terrorismus gespeichert werden.
Darüber hinaus hält Schaar es nicht für hinnehmbar dass Entscheidungen, die gravierende Einschnitte in die Grundrechte der europ. Bürgerinnen und Bürger bedeuten, allein durch den Ministerrat getroffen werden. Mit dieser Meinung unterstützt er die Position des europ. Parlaments. Dieses geht ebenso wie der juristische Dienst des Rates davon aus, dass der Ministerrat nicht befugt ist, die Mitgliedsstaaten zur Einführung einer Vorratsdatenspeicherung für Telekommunikations- und Internetdienste zu verpflichten.