Informationsfreiheitsgesetz im Bundestag

17.12.2004 Als einen „Schritt in die richtige Richtung" bezeichnen die Informationsbeauftragten der Länder Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein den Entwurf des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes, den die Regierungskoalition am heutigen Freitag, dem 17. Dezember 2004, zur ersten Lesung in den Deutschen Bundestag eingebracht haben.

Bereits 1998 und dann wieder 2002 hatten die rot-grünen Koalitionäre vereinbart, ein Informationsfreiheitsgesetz für den Bereich des Bundes auf den Weg zu bringen. Doch innerhalb der Bundesregierung kam keine Einigung zustande – auch das zuständige Innenministerium hatte dieses Vorhaben nur halbherzig betrieben. Das offenbar auf Sand gelaufene Schiff der Informationsfreiheit ist erst wieder flott, seitdem die beiden Koalitionsfraktionen das Heft in die Hand genommen haben.

Die Informationsbeauftragten der Länder begrüßen diese Entwicklung:

Die „Bremsspuren zahlreicher Kompromisse" kann der Gesetzentwurf allerdings nicht verhehlen. So dürfen Unterlagen mit Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen selbst dann nur nach Zustimmung der betroffenen Unternehmen zur Einsicht freigegeben werden, wenn ein überragendes öffentliches Interesse an den Informationen besteht. Nach Ansicht der Informationsbeauftragten muss der Gesetzentwurf an dieser Stelle dringend nachgebessert werden: Informationsfreiheitsgesetze der Länder wie auch das vom Bundestag beschlossene neue Umweltinformationsfreiheitsgesetz sehen eine Abwägungsklausel vor, ohne dass es in der Praxis zu unlösbaren Problemen gekommen wäre. Nach den praktischen Erfahrungen sind auch die Befürchtungen einer neuen Informationsbürokratie unbegründet. Unzufrieden sind die Informationsbeauftragten auch mit den zahlreichen Einschränkungen im Anwendungsbereich des Gesetzes. Mehr Zutrauen in die Kompetenz der Bürgerinnen und Bürger und damit in die Funktionsfähigkeit des demokratischen Gemeinwesens stünde dem Gesetzgeber nach Ansicht der Informationsbeauftragten gut zu Gesicht. Der Hafen der parlamentarischen und damit öffentlichen Gesetzesberatung sind erst einmal erreicht. Damit besteht auch die Möglichkeit von Verbesserungen, die genutzt werden sollte.