Schilys TK-Überwachungspläne: verfassungswidrig und wirtschaftsfeindlich

15.03.2005 22:10 Uhr

Auf der am 10. und 11. März 2005 in Kiel durchgeführten Konferenz waren sich die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder einig:

Die Umsetzung europäischer Pläne, sämtliche Telekommunikations-(TK-)Provider zur 12-monatigen Speicherung von Verkehrsdaten zu verpflichten, wäre eine verfassungswidrige Vorratsdatenspeicherung. Nachdem dieses Überwachungs-Ansinnen erst jüngst vom Deutschen Bundestag zurückgewiesen worden war, sahen die Datenschutzbeauftragten keinen aktuellen Handlungsbedarf. Dies hat sich geändert, nachdem sich Bundesinnenminister Schily – im Bundeskabinett für Verfassungsfragen zuständig – auf der CeBIT 2005 an die Spitze der Telekommunikationsüberwacher gestellt hat und die zwangsweise Vollspeicherung von Verkehrsdaten forderte. Die Ablehnung dieser Pläne durch die Datenschutzkonferenz wird von deren Vorsitzenden Dr. Thilo
Weichert, dem Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz,
erläutert:

„Die 12-monatige Aufbewahrung von TK-Verkehrsdaten hätte zur Folge, dass Polizei und Geheimdienste von der gesamten deutschen Bevölkerung erfahren könnten, wann wer mit wem telefoniert, SMS- oder E-Mail-Nachrichten ausgetauscht, von wo aus mit dem Handy angerufen, auf welcher Internet-Seite gesurft und welche Online-Dienste genutzt hat. Betroffen wären die rechtstreuen arglosen Bürgerinnen und Bürger. Der Beitrag dieser Überwachung zur Aufklärung von Straftaten dürfte minimal sein, da international organisierte Verbrecher und Terroristen Möglichkeiten haben, die Zurückverfolgung von Verkehrsdaten mit technischen Mitteln zu umgehen.

Die Speicherung der Verkehrsdaten und deren Bereitstellung für die Sicherheitsbehörden hätte gewaltige Kosten für die Telekommunikationsanbieter zur Folge, die diese natürlich an ihre Kundinnen und Kunden weitergeben würden. Eine Konsequenz wäre, dass die Menschen ihre eigene Totalüberwachung finanzieren müssten. Eine zusätzliche Folge wäre, dass die wirtschaftliche Nutzung der Telekommunikation behindert würde, weil die Menschen sich hierbei staatlich kontrolliert wüssten. Konsequenz wäre schließlich, dass große inanzkräftige Provider die kleineren TK-Anbieter wegen der nötigen Investitionskosten vom Markt verdrängen könnten. Dadurch würde der aus Datenschutzsicht wünschenswerte Anbieterwettbewerb nachhaltig gestört; insbesondere kleine und mittlere, besonders innovative Betriebe würden geschädigt.

Die drohende Vorratsdatenspeicherung geistert wie ein Gespenst schon seit Jahren durch Deutschland und Europa. Sie verstieße nicht nur gegen das Grundgesetz, sondern auch gegen die Europäische Grundrechte-Charta,
noch bevor diese in Kraft getreten ist. Darin werden- ebenso wie in der deutschen Verfassung – der Datenschutz und das Telekommunikationsgeheimnis als Grundlagen unserer freiheitlichen Demokratie gewährleistet. Dieses Gespenst muss nachhaltig vertrieben werden.“

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