“So geht’s nicht” – Neuer Gesetzentwurf für Datenschutz in Jobcentern
Heute hat die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf “zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitssuchende” veröffentlicht. Darin geht es um die Schaffung einer verfassungskonformen Organisation der für das Arbeitslosengeld II (ALG II) zuständigen Behörden, den bisherigen Arbeitsgemeinschaften (ARGEn). Nach § 50 Abs. 4 S. 2 SGB II des neuen Entwurfs soll die Datenschutzkontrolle nun beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BiDI) liegen.
Dr. Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) findet für den vorgestellten Gesetzentwurf deutliche Worte:
“So geht´s nicht – beim besten Willen. Die Verlagerung der Datenschutzkontrolle zum Bund hätte eine Verschlechterung des Datenschutzes für Arbeitslose zur Folge. Nach dem Gesetzentwurf sollen die künftigen Jobcenter eine Verzahnung von Bundesagentur für Arbeit (BA) und den Kommunen sicherstellen, auch die Fach- und Rechtsaufsicht ist kooperativ vorgesehen. Ein Schelm, der Böses vermutet, wenn die Datenschutzaufsicht ins ferne Bonn verlagert wird.”
Weichert betont, es gebe keinen Bereich der Datenverarbeitung, bei dem eine räumliche Nähe der Datenschutzkontrolle zu den Betroffenen wie zu den verarbeitenden Stellen wichtiger sei als bei Arbeitslosen und deren Verwaltung.
Direkter Kontakt zwischen Sachbearbeiter und Betroffenen ist v.a. bei heikleren Themen wie z.B. der Vorlage von Kontoauszügen und Bewerbungsunterlagen unabdingbar. Laut Weichert könne nur durch konkrete Hilfen und eine ortsnahe Beratung in den vielen praktischen Fragen der Datenbeschaffung und Datenbearbeitung ein annähernd akzeptables Datenschutzniveau für die Arbeitslosen erreicht werden.
Schon seit Jahren steht die Verarbeitung der Daten von Arbeitslosen in der Kritik. Anonym-Surfen.com berichtete bereits 2004 über Datenschutzprobleme der Bundesagentur für Arbeit. Bis 2009 hat sich nicht viel geändert, wie Sie zuletzt in den Datenschutzskandalen vom Oktober 2009 lesen konnten. Angesichts dieser Tatsachen wirkt folgende Äußerung Weicherts mehr als plausibel:
“Man kann den Eindruck gewinnen, dass sich Ministerin von der Leyen und die Bundesagentur mit der geplanten Verlagerung der Zuständigkeit die lästige berechtigte Kritik der Landesbeauftragten vom Hals schaffen wollen.”
Weichert betont, die Datenschutzbeauftragten seien sich einig, dass die BA auch künftig die Möglichkeit haben solle, den Jobcentern zentrale Vorgaben für die Nutzung von EDV-Verfahren bis hin zu standardisierten Vordrucken zu geben. Damit können einheitliche Arbeitsabläufe für alle Hilfesuchenden gewährleistet werden.
“Die Datenverarbeitung vor Ort muss jedoch weiterhin und umfassend von den Landesbeauftragten geprüft werden können. Die Übertragung auf den Bund würde zwangsläufig – bei allem guten Willen und großen Anstrengungen des BfDI – zu Kommunikationsproblemen und zu Mängeln bei den Kontrollen und der Beratung vor Ort führen.”
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Arbeitsagentur, Datenschutz, Jobcenter
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