Artikel zu "Versicherung"
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Karsten Neumann, empfiehlt öffentlichen und privaten Arbeitgebern, nicht nur Geburtsurkunden als Nachweis der Elterneigenschaft für die Pflegeversicherung anzuerkennen. Dies entspricht auch den gemeinsamen Empfehlungen der Spitzenverbände der Pflegekassen.
„Nachweise sind nur dann zu erbringen, wenn dem Arbeitgeber die Elterneigenschaft eines Arbeitnehmers bisher nicht bekannt ist”, so …